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    Kostenübernahme

    Gesetzlich Versicherte

    Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen:

    Bei gesetzlich Versicherten ist im Allgemeinen die Übernahme der Behandlungskosten nicht gegeben.
    Haben Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker, so können die Behandlungen damit abgerechnet werden.
    Bei Selbstzahlern, die keine HP Zusatzversicherung haben, hier pro voller Std.

    Bitte bedenken Sie, daß wir Sie durch die genaue Anleitung in EFT in erstaunlich kurzer Zeit unterstützen können, Ihre Themen zu verbessern oder aufzulösen und Sie in der Lage sind, einzelne Punkte allein zu bearbeiten, ohne weitere Kosten zu verursachen!

    Privatversicherte

    Übernahme der Behandlungskosten durch die privaten Krankenkassen:

    Bei privat Versicherten ist im Allgemeinen die Übernahme der Behandlungskosten gegeben.
    Die Behandlungskosten betragen in diesem Fall hier pro voller Std.

    Im Anschluß an die Online Sitzung senden wir Ihnen eine Rechnung für Ihre Privatversicherung zur Kostenübernahme zu.

     

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